E2 TREATY INVESTOR-VISUM
Was ist ein E2 Treaty Investor-Visum?
Um bilateralen Handel und Investitionen zu fördern, haben die USA mit einer Reihe von Staaten Abkommen geschlossen. Ein E-2 Treaty Investor-Visum gibt Bürgern aus diesen Staaten das Recht, sich zum Zwecke der Leitung oder der Beaufsichtigung ihrer Investition in den USA aufzuhalten.

Der Treaty-Investor ist darüber hinaus berechtigt, zur Leitung seines Investments aus dem Vertragsland stammendes Fach- personal und Manager einzustellen.
Hierbei ist zu beachten, daß ;
Welche Länder kommen in Frage?

Von die Deutschsprachige Länder Deutschland, die Schweiz und Östenreich.

Welche Bedingungen sind mit dem E2-Visum verbunden?

Das E2-Visum berechtigt den Investor, seine Investition in den USA zu managen oder zu beaufsichtigen und seinen Ehepartner sowie Kinder (bis zum 21. Lebensjahr) dort zu leben und zu studieren. Inhaber eines E2-Visums dürfen keine nichtselbständige aufnehmen. Eine zusätzliche selbständige Tätigkeit ist jedoch erlaubt.

Das E2-Visum kann - solange die Investition in den USA aufrechterhalten wird - beliebig oft um (in der Regel) 5 Jahre verlängert werden. Es ist daher möglich, dieses Visum ein Leben lang zu behalten.

Inhaber von E2-Visa können- im Gegensatz zu Green Card- Inhabern- ihre Lebensverhältnisse so regeln, daß die Besteuerung weltweit erzielten Einkommens durch die U.S.-Behörden vermieden wird.

Dies ist einer der Vorteile des E2-Visums gegenüber der Green Card.
Was geschieht mit meinem E2-Visum, sollte ich mein Investment verkaufen?
Das Visum bleibt bis zum eingetragenen Ablauf gültig. Danach verlieren Sie es, außer Sie investieren erneut in ein für ein E2-Visum qualifizierendes Geschäft.

Für unsere Deutschsprachige Klienten arbeiten wir auch zusammen mit Frau Gudrun Nickel in Naples Florida.
Frau Nickel is Rechtsanwältin und Beraterin in Einwanderungs- und Visaangelegenheiten,
http://www.visa-usa-immigration.com

Wir werden Ihnen sehr gerne behilflich sein. Kontakt Information